Zur Auswahl stehen über 3000 dreistellige Domains mit zwei Buchstaben und einer Ziffer = jede nur 1190 Euro.   Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
Homepage
Screenshots vom GehaltsberechnungsprogrammBeschreibungen des ProgrammsDownload der kostenlosen TestversionPrivatlizenz für 10 Euro, im Abo 5 EuroUnterjährige Updates sind kostenlos.Nahezu alle Tarifverträge für den öffentlichen DienstHier können Sie Erfahrungen austauschen.Kontakt zum Programmierer

Besoldungstabellen des Bundes und der Länder
 
Bundesrepublik (Berlin) Baden-Württemberg (Stuttgart) Freistaat Bayern (München) Bundesland Berlin Brandenburg (Potsdam) Hansestadt Bremen Hansestadt Hamburg Hessen (Wiesbaden) Mecklenburg-Vorpommern (Schwerin) Niedersachsen (Hannover) Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf) Rheinland-Pfalz (Mainz) Saarland (Saarbrücken) Freistaat Sachsen (Dresden) Sachsen-Anhalt (Magdeburg) Schleswig-Holstein (Kiel) Thüringen (Erfurt)
Besoldung ab 1. April 2004 Besoldung ab 1. August 2004 Besoldung ab 1. Januar 2008 Besoldung ab 1. Januar 2009 Besoldung ab 1. Juli 2009 Besoldung ab 1. Januar 2010
Bes.Ordn. A = aufsteigende Gehälter (Dienstaltersstufen) Bes.Ordn. B = Feste Gehälter Bes.Ordn. W = Wissenschaft Bes.Ordn. C = Professoren (durch Bes.Ordn. W ersetzt) Bes.Ordn. R = Richter und Staatsanwälte Beamten-Anwärter Verheiratetenzuschlag und Kinderzuschläge Zulagen in Anlage IX zum BBesG

Amtszulagen und Stellenzulagen = nur 92,5 %

(Monatsbeträge in Euro - ohne Gewähr)

Gültig ab 1. Januar  2008

Ab 1.4.2008 gilt für alle
Besoldungsgruppe die
WEST-Tabelle

Teil 1

Teil 2
Teil3
Teil 4
Teil 5

Quelle: Art. 1 des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen im Bund 2008/2009
             und Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 der 2. BesÜV
Unterschied zur Tabelle vom 1.8.2004:
Bisheriges Grundgehalt + 50 Euro und danach Erhöhung um 3,1 %
 

 
   
   
 
 
§ 1 des Bundesbesoldungsgesetzes lautet

"(1) Dieses Gesetz regelt die Besoldung der

  1. Beamten des Bundes; ausgenommen sind Ehrenbeamte,

  2. Richter des Bundes; ausgenommen sind ehrenamtliche Richter,

  3. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.

(2) Zur Besoldung gehören folgende Dienstbezüge:

  1. Leistungsbezüge für Professoren sowie hauptberufliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen,


(3) Zur Besoldung gehören ferner folgende sonstige Bezüge:

(4) Dieses Gesetz gilt nicht für die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften und ihre Verbände."

 

 

Anmerkung:

Ein Beamter ist nicht sozialversicherungspflichtig und erhält im Ruhestand ein Ruhegeld und im Krankheitsfall eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Für das Restrisiko haben die Beamten in der Regel in eine private Krankenversicherung und eine private Pflegeversicherung. 

Mit dem in der Titelzeile dieser Seite aufrufbaren Gehaltsrechner können Sie die
Besoldung eines Beamten komplett brutto und netto berechnen und mit den
Gehältern der Tarifbeschäftigten vergleichen.

 

:

Datenschutz