Zur Auswahl stehen über 3000 dreistellige Domains mit zwei Buchstaben und einer Ziffer = jede nur 1190 Euro.   Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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Besoldungstabellen des Bundes und der Länder
 
Bundesrepublik (Berlin) Baden-Württemberg (Stuttgart) Freistaat Bayern (München) Bundesland Berlin Brandenburg (Potsdam) Hansestadt Bremen Hansestadt Hamburg Hessen (Wiesbaden) Mecklenburg-Vorpommern (Schwerin) Niedersachsen (Hannover) Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf) Rheinland-Pfalz (Mainz) Saarland (Saarbrücken) Freistaat Sachsen (Dresden) Sachsen-Anhalt (Magdeburg) Schleswig-Holstein (Kiel) Thüringen (Erfurt)
Besoldung ab 1. August 2004 Besoldung ab 1. Januar 2008 Besoldung ab 1. April 2008 Besoldung ab 1. Juli 2008 Besoldung ab 1. März 2009 Besoldung ab 1. März 2010
Bes.Ordn. A = aufsteigende Gehälter (Dienstaltersstufen) Bes.Ordn. B = Feste Gehälter Bes.Ordn. W = Wissenschaft Bes.Ordn. C = Professoren (durch Bes.Ordn. W ersetzt) Bes.Ordn. R = Richter und Staatsanwälte Beamten-Anwärter Verheiratetenzuschlag und Kinderzuschläge Zulagen in Anlage IX zum BBesG

Besoldungsordnung R für Hessen
Grundgehaltssätze

Gültig ab 1. Januar 2008

Monatsbeträge in Euro
- ohne Gewähr -

Stufe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

Alter

27 J. 29 J. 31 J. 33 J. 35 J. 37 J. 39 J. 41 J. 43 J. 45 J. 47 J. 49 J.
R 1 3093,94 3235,71 3310,35 3502,86 3695,38 3887,89 4080,42 4272,94 4465,45 4657,98 4850,49 5043,02
R 2     3771,19 3963,71 4156,22 4348,75 4541,27 4733,79 4926,31 5118,81 5311,34 5503,83
                         
                       
R 3 6.056,77              
R 4 6.412,65              
R 5 6.820,95              
R 6 7.206,51                    
R 7 7.581,57                    
R 8 7.972,48                    
R 9 8.457,84                    
R 10 10.394,78                      
                         

Quelle:
Gesetz zur Änderung des Hessischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2007/2008 vom 1.10.2008

Kein Unterschied zur Tabelle vom 1.8.2004



Vorgeschichte:
Ursprünglich wurden sämtliche Beamtengehälter ab 1.4.2008 um 2,4 % erhöht.
Wegen eines besseren Abschlusses für die Tarifangestellten wurde ein Gesetzentwurf eingebracht, der eine generelle Erhöhung um 3 % ab 1. Januar 2008 vorsah. Im Beratungsverfahren setzten die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Folgendes durch:
3 % ab 01.01.2008 bis A 8
3 % ab 01.04.2008 für A9 bis A12
2,4 % ab 01.04.2008 für A13 und höher (unter das Ursprüngliche konnte nicht gegangen werden)
0,6 % ab 01.07.2008 ab A13 und höher

 
   
   
 
 
§ 1 des Bundesbesoldungsgesetzes lautet

"(1) Dieses Gesetz regelt die Besoldung der

  1. Beamten des Bundes; ausgenommen sind Ehrenbeamte,

  2. Richter des Bundes; ausgenommen sind ehrenamtliche Richter,

  3. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.

(2) Zur Besoldung gehören folgende Dienstbezüge:

  1. Leistungsbezüge für Professoren sowie hauptberufliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen,


(3) Zur Besoldung gehören ferner folgende sonstige Bezüge:

(4) Dieses Gesetz gilt nicht für die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften und ihre Verbände."

 

 

Anmerkung:

Ein Beamter ist nicht sozialversicherungspflichtig und erhält im Ruhestand ein Ruhegeld und im Krankheitsfall eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Für das Restrisiko haben die Beamten in der Regel in eine private Krankenversicherung und eine private Pflegeversicherung. 

Mit dem in der Titelzeile dieser Seite aufrufbaren Gehaltsrechner können Sie die
Besoldung eines Beamten komplett brutto und netto berechnen und mit den
Gehältern der Tarifbeschäftigten vergleichen.

 

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