Zur Auswahl stehen über 3000 dreistellige Domains mit zwei Buchstaben und einer Ziffer = jede nur 1190 Euro.   Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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Besoldungstabellen des Bundes und der Länder
 
Bundesrepublik (Berlin) Baden-Württemberg (Stuttgart) Freistaat Bayern (München) Bundesland Berlin Brandenburg (Potsdam) Hansestadt Bremen Hansestadt Hamburg Hessen (Wiesbaden) Mecklenburg-Vorpommern (Schwerin) Niedersachsen (Hannover) Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf) Rheinland-Pfalz (Mainz) Saarland (Saarbrücken) Freistaat Sachsen (Dresden) Sachsen-Anhalt (Magdeburg) Schleswig-Holstein (Kiel) Thüringen (Erfurt)
Besoldung ab 1. August 2004 Besoldung ab 1. Januar 2008 Besoldung ab 1. April 2008 Besoldung ab 1. Juli 2008 Besoldung ab 1. März 2009 Besoldung ab 1. März 2010
Bes.Ordn. A = aufsteigende Gehälter (Dienstaltersstufen) Bes.Ordn. B = Feste Gehälter Bes.Ordn. W = Wissenschaft Bes.Ordn. C = Professoren (durch Bes.Ordn. W ersetzt) Bes.Ordn. R = Richter und Staatsanwälte Beamten-Anwärter Verheiratetenzuschlag und Kinderzuschläge Zulagen in Anlage IX zum BBesG

Besoldungsordnung W für Hessen
Grundgehaltssätze

Gültig ab 1. Juli 2008

Monatsbeträge in Euro
- ohne Gewähr -

       

 

                       
W 1 3.507,50                  

W 2

4.006,73                

W 3

4.865,31                
                   

Quelle:
Gesetz zur Änderung des Hessischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2007/2008 vom 1.10.2008

Unterschied zur Tabelle vom 1.4.2008:
Lineare Besoldungserhöhung um 0,6


Vorgeschichte:
Ursprünglich wurden sämtliche Beamtengehälter ab 1.4.2008 um 2,4 % erhöht.
Wegen eines besseren Abschlusses für die Tarifangestellten wurde ein Gesetzentwurf eingebracht, der eine generelle Erhöhung um 3 % ab 1. Januar 2008 vorsah. Im Beratungsverfahren setzten die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Folgendes durch:
3 % ab 01.01.2008 bis A 8
3 % ab 01.04.2008 für A9 bis A12
2,4 % ab 01.04.2008 für A13 und höher (unter das Ursprüngliche konnte nicht gegangen werden)
0,6 % ab 01.07.2008 ab A13 und höher

 
   
   
   
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